Der Ferienausschuss als beschließender Ausschuss besteht aus dem Landrat und 22 Kreisräten.
Die Ferienzeit wurde in der Geschäftsordnung vom 01.08. bis 31.08. eines jeden Jahres festgelegt. Für diesen Zeitraum nimmt der Ferienausschuss die Aufgaben des Kreistages, des Kreisausschusses und der beschließenden Ausschüsse wahr.
Der Kreistag entsendet zum 01.05.2021 folgende Kreisräte in den Ferienausschuss: