(betroffene Gemeinden: Prackenbach, Viechtach, Geiersthal, Drachselsried, Böbrach, Teisnach, Regen, Langdorf, Zwiesel);
Hinweis auf Bekanntmachung
Das Landratsamt Regen hat die unten stehende Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Schwarzen Regen erlassen. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 14/2016 vom 30.06.2016 und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Verordnung wird zusammen mit den Planunterlagen bei den Gemeinden Prackenbach, Viechtach, Geiersthal, Drachselsried, Böbrach, Teisnach, Regen, Langdorf und Zwiesel sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 215, zur Einsichtnahme niedergelegt.
Meldung vom 01.07.2016
» Erläuterung Festsetzung Schwarzer Regen