Badewasserhygiene
Das Gesundheitsamt Regen ist zuständig für die hygienische Überwachung des Schwimm- und Badebeckenwassers in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen sowie in Krankenhäusern, medizinischen und sonstigen Einrichtungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
So werden öffentliche Badeanstalten, wie Freibäder oder Hallenbäder, vom Gesundheitsamt hygienisch überwacht und sind verpflichtet, im Rahmen der Eigenkontrollen regelmäßige Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt vorzulegen.
Die hygienische Überwachung umfasst insbesondere:
- Ortsbesichtigungen und Probenahmen
- Überprüfung der Einhaltung von Betreiberpflichten und Eigenkontrollen
- Fachliche Beratung
- Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Zudem ist das Gesundheitsamt beratend tätig bei Planung, Bau und Sanierungen von Badeanstalten.