Neu-/Umbaumaßnahmen

Das Gesundheitsamt Regen ist an Bauvorhaben (sowohl bei Neu– als auch Umbaumaßnahmen) mit Gesundheits- und Hygienerelevanz fachlich beteiligt.
Sobald ein entsprechender Bauantrag beim Bauamt eingereicht wird, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens das Gesundheitsamt automatisch durch das Bauamt zur Abgabe einer fachlichen Beurteilung aufgefordert.

So werden insbesondere für Kindergärten, Schulen, medizinische Einrichtungen, Trinkwasseranlagen und Schwimmbäder Stellungnahmen aus infektionshygienischer Sicht durch das Gesundheitsamt abgegeben, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass bei Bauvorhaben auf die zu Grunde liegenden einschlägigen Vorschriften, Empfehlungen sowie die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) zu achten ist, u.a. Infektionsschutzgesetz (IfSG), Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Richtlinien/Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI) und der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO).

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