Öffentliche Einrichtungen

Nicht nur in Krankenhäusern sowie Einrichtungen für ambulantes Operieren und Arztpraxen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Auch in bestimmten öffentlichen Einrichtungen, die weitere Gesundheitseinrichtungen (stationäre und ambulante Pflege, Rettungsdienste, etc.) oder in andere Einrichtungen des täglichen Lebens, wie z. B. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, etc.) oder Tattoo- und Piercingstudios, umfassen, ist die Einhaltung von Hygieneregeln unerlässlich.

Das Gesundheitsamt überwacht daher die Hygiene in diesen Einrichtungen, um Infektionsrisiken zu minimieren. So prüft es die Einhaltung der entsprechenden Hygienevorschriften, wie Desinfektion, Reinigung und Infektionsprävention.
Dazu kontrolliert es Hygienepläne, bauliche Voraussetzungen und die Schulung des Personals.

Ortsbesichtigungen, die entweder schwerpunkt- bzw. projektbezogen oder anlassbezogen (grundsätzlich ungemeldet) erfolgen, können unter anderem Folgendes beinhalten:

  • Einsicht in den Hygieneplan
  • Einsicht in weitere Betriebsunterlagen
  • Befragung von Personen
  • Kontrolle der Eigenüberwachung
  • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Proben

Bei Mängeln ordnet das Gesundheitsamt Maßnahmen wie Nachbesserungen oder spezielle Reinigungen an.

Zudem steht das Gesundheitsamt den öffentlichen Einrichtungen zu aktuellen Hygienestandards beratend zur Verfügung und unterstützt bei der Prävention von Infektionsausbrüchen.

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