Trinkwasserhygiene
Trinkwasserhygiene ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hygienisch einwandfreies Trinkwasser ist elementar für die Gesundheit der Bevölkerung.
Die Versorgung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität erfordert jedoch die enge Zusammenarbeit verschiedener Bereiche:
- Der Grundwasserschutz liegt im Zuständigkeitsgebiet der Wasserwirtschaftsverwaltung.
- Das Trinkwasser selbst fällt in den Überwachungsbereich der Gesundheitsverwaltung.
In Deutschland ist es seit langer Zeit selbstverständlich, dass aus jeder Zapfstelle im Haushalt Wasser in Trinkwasserqualität kommt.
Für die Reinheit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Trinkwasser sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, einschließlich der Trinkwasserinstallationen, verantwortlich.
Neben den Eigenkontrollen überprüft das Gesundheitsamt regelmäßig die Wasserversorger auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Anforderungen an Trinkwasser sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.
Trinkwasser muss gemäß § 37 IfSG so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, zu besorgen ist. Diese Anforderung gilt nach § 5 TrinkwV als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung einschließlich der Wasserspeicherung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Darüber hinaus muss das Trinkwasser rein und genusstauglich sein sowie den Anforderungen der §§ 6 bis 9 TrinkwV entsprechen.
Nicht nur das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das in die Trinkwasserinstallation abgegebene Wasser einwandfrei ist, sondern auch der Haus- bzw. Wohnungsbesitzer muss sicherstellen, dass das Wasser dort einwandfrei bleibt.
Trinkwasserversorgung
| Öffentliche Wasserversorgungsanlagen | Wir informieren Sie
► ob Verwendungseinschränkungen für das Trinkwasser in Ihrem Versorgungsbereich bestehen ► welche Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser gestellt werden ► wer die Qualität des Trinkwassers überprüft ► welche Qualität Ihr Trinkwasser hat |
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► bei Fragen zum Schutz Ihrer Wasserversorgung ► bei Plänen zur Wartung und Modernisierung Ihrer Anlage ► welche Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen erforderlich sind ► bei welchen Untersuchungsstellen Sie Ihr Trinkwasser untersuchen lassen können ► Gesetzliche Grundlagen ► Merkblätter |
Online-Dienst: Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
In diesem Onlinedienst können die Arten
- Zentrale Wasserversorgungsanlage
- Dezentrale Wasserversorgungsanlage
- Eigenwasserversorgungsanlage
- Mobile Wasserversorgungsanlage
- Gebäudewasserversorgungsanlage
- Zeitweilige Wasserversorgungsanlage
angezeigt werden.
Link zum Online-Dienst:
Für Fragen zum Thema „Trinkwasserhygiene“ und „Trinkwasserversorgung“ stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Regen gerne zur Verfügung.
Anhand folgender Übersicht können Sie den für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter finden:
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zum Thema „Trinkwasser“ auf den Seiten des Umweltbundesamtes (UBA)
- Themenkomplex Wasserhygiene auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Benannte Stelle nach TrinkwV: Kontaktdaten auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Download-Bereich zum Thema „Wasser- und Umwelthygiene“ auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
