Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirken im internen Dienstbetrieb auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hin.
Sie sind aber auch für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft im ganzen Landkreis tätig.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
- Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes einschließlich des Gleichstellungskonzeptes
- Beratung und Unterstützung von Frauen bei der Durchsetzung ihrer Interessen
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch eigene Initiativen
- Beratung und Unterstützung bei frauen- und familienspezifischen Problemen
- Aufbau von Netzwerken für Frauenverbände, -gruppen, Kommunalpolitikerinnen, Organisationen und Beratungsstellen
- Organisation des Runden Tisches „Häusliche Gewalt“
- Initiativen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen