Sie sind aber auch für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft im ganzen Landkreis tätig.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
- Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes einschließlich des Gleichstellungskonzeptes
- Beratung und Unterstützung von Frauen bei der Durchsetzung ihrer Interessen
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch eigene Initiativen
- Beratung und Unterstützung bei frauen- und familienspezifischen Problemen
- Aufbau von Netzwerken für Frauenverbände, -gruppen, Kommunalpolitikerinnen, Organisationen und Beratungsstellen
- Organisation des Runden Tisches „Häusliche Gewalt“
- Initiativen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen