Ausländer / Asyl / Staatsangehörigkeiten

Hinweis:

Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Der Austritt hat Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehöriger und deren Familienangehöriger in Deutschland. Auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erhalten Sie weitergehende Informationen:

Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

Die ausgefüllte Stellenbeschreibung ist in der Ausländerbehörde vorzulegen. Die Ausländerbehörde beteiligt die Bundesagentur für Arbeit und entscheidet anschließend über die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis.

Weitere Informationen: