Namensrecht und behördliche Namensänderung

Namensänderungen
Eine behördliche Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beispiele: – Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung) – Anstößige oder lächerlich klingende Namen – Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen – im Anschluss an die Einbürgerung – Familiennamen mit „ss“ oder „ß“ – aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Antrag auf Namensänderung
  • Kopie des Ausweises
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Abstammungsurkunde – evtl. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Führungszeugnis (für über 14 Jahre alte Personen)
  • Nachweis über Besitz des Sorgerechts –
  • Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • evtl. weitere Unterlagen, je nach Einzelfall

Welche Kosten entstehen

  • Vornamensänderung: 25,00 bis 500,00 EUR
  • Familiennamensänderung: 50,00 bis 1.500,00 EUR

Formulare:

Informationen im BayernPortal:

Meldung vom: 06.02.2024