Namensänderungen
Eine behördliche Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beispiele: – Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung) – Anstößige oder lächerlich klingende Namen – Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen – im Anschluss an die Einbürgerung – Familiennamen mit „ss“ oder „ß“ – aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Antrag auf Namensänderung
- Kopie des Ausweises
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Abstammungsurkunde – evtl. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Führungszeugnis (für über 14 Jahre alte Personen)
- Nachweis über Besitz des Sorgerechts –
- Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- evtl. weitere Unterlagen, je nach Einzelfall
Welche Kosten entstehen
- Vornamensänderung: 25,00 bis 500,00 EUR
- Familiennamensänderung: 50,00 bis 1.500,00 EUR
Formulare:
Informationen im BayernPortal: