Visum und beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Visum
Das Visum ist ein Aufenthaltstitel für die Durchreise, kurzfristige oder längerfristige Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland. Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Visum für die Einreise beantragen.
In bestimmten Fällen wird die Ausländerbehörde im Visumverfahren beteiligt.

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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 kann im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU verkürzt werden.
Ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren kann von Unternehmen mit entsprechender Vollmacht der ausländischen Fachkraft beantragt werden, sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt oder die Einreise zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation erfolgen soll.
Die Unternehmen haben hierbei eine Wahlmöglichkeit, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde oder bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) durchführen zu lassen.

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Meldung vom: 06.02.2024