- Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
Die Aufenthaltsgestattung ist eine amtliche Bescheinigung, welche für den Zeitraum des Asylverfahrens ausgestellt wird. Sie dient der Identifikation des Betroffenen und als amtlicher Beleg für die Asylantragstellung. Sofern das Asylverfahren unanfechtbar abgeschlossen wurde, wird diese Bescheinigung bei der nächsten Vorsprache beim Ausländeramt eingezogen. Bei positivem Asylgesuch (Anerkennung oder Abschiebeverbot) erfolgt meist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitung von Umverteilungsanträgen
Die Asylbewerber werden nach gewissen Verteilungsgrundsätzen den Bundesländern zugewiesen und hier wiederum den Kommunen (in Bayern den Landkreisen, …) zugewiesen. Bei dieser Verteilung können persönliche Wünsche nicht berücksichtigt werden. Auf Umverteilungen besteht nach den gesetzlichen Regelungen kein Anspruch. Lediglich bei besonderen Umständen (z. B. Krankheit, Familienbindung) gebieten es, gewisse Rechtsgrundsätze einer Umverteilung stattzugeben.
- Asylbewerber
- Abgelehnte Asylbewerber
- Anerkannte Asylbewerber
- Aufenthaltsbeendigung
- Beschäftigung und Berufsausbildung (Merkblatt)