Ab 01.02.2024 – Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Ab 01.02.2024 – Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 01.02.2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen auf www.germany4ukraine.de

Meldung vom: 05.12.2023