Kreisfinanzverwaltung
Kreisfinanzverwaltung
- Landkreishaushalt 2023
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- Landkreishaushalt 2015
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- Landkreishaushalt 2013
Gesetzliche Grundlagen
Art. 55 ff Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) und Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, Landkreise und der Bezirke – Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV)
1. Kreisumlage (Art. 18 FAG):
Die Landkreise legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um.
Die Kreisumlage wird bemessen in Vomhundersätzen (Hebesatz) aus der Umlagegrundlage (= Steuerkraftzahlen + 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vorangegangenen Haushaltsjahres). Als Steuerkraftzahl wird angesetzt das Istaufkommen der Gemeinden aus Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Umsatzsteuerbeteiligung (Art. 4 FAG). Den Hebesatz legt der Kreistag jährlich in der Haushaltssatzung fest.
2. Bezirksumlage (Art. 21 FAG):
Die Bezirke legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden um. Die Berechnung erfolgt – wie bei der Kreisumlage – aus Hebesatz und Umlagegrundlage (vgl. oben Nr.1).
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz – FAG).
- Haushaltsjahr 2022
- Haushaltsjahr 2021
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- Haushaltsjahr 2018
- Haushaltsjahr 2017
- Haushaltsjahr 2016
- Haushaltsjahr 2015
- Haushaltsjahr 2014
- Haushaltsjahr 2013
- Haushaltsjahr 2012
- Haushaltsjahr 2011
- Haushaltsjahr 2010
- Rechenschaftsbericht 2019
- Rechenschaftsbericht 2018
- Rechenschaftsbericht 2017
- Rechenschaftsbericht 2016
- Rechenschaftsbericht 2015
- Rechenschaftsbericht 2014
- Rechenschaftsbericht 2013
- Rechenschaftsbericht 2012
- Rechenschaftsbericht 2011
- Rechenschaftsbericht 2010
- Kulturförderrichtlinien:
Der Landkreis Regen gewährt Zuweisungen und Zuschüsse zur Förderung von Kulturprojekten und -veranstaltungen im Landkreis Regen.
Die Einzelheiten hat der Kreistag des Landkreises Regen am 19.07.2017 in den Förderrichtlinien festgelegt.
Formulare:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für überörtlich bedeutsame Kulturprojekte und -veranstaltungen aus Mitteln des Landkreises Regen (gültig ab 01.01.2018)
Merkblätter:
Richtlinien des Landkreises Regen zur Kulturförderung (gültig ab 01.01.2020) - Kulturpreis
Der Landkreis Regen lobt seit 1998 den Kulturpreis für hervorragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet aus.
In der Sitzung vom 10.08.2017 hat nun der Schul- und Kulturausschuss Richtlinien für die Vergbe des Kulturpreises festgelegt.
Merkblatt:
Richtlinien für die Vergabe eines Kulturpreises (gültig ab 01.01.2018)
Bereiche
- Barkasse
- Buchhaltung
- Kassenleitung/Vollstreckung
Aufgaben
- Abwicklung des baren und unbaren Zahlungsverkehrs
- Kassen- und Buchführung
- Mahn-, Beitreibungs-und Vollstreckungswesen
- Verwaltung und Verwahrung überwachungspflichtiger Vordrucke, Dienstsiegel und Wertgegenständen
- Tages-, Monats- und Jahrsabschlüsse
- Vorschüsse und Verwahrungsgelder
- Abrechnungswesen
- Kassenstatistiken
- Belegsammlung und Belegverscannung
Bankverbindung
Sparkasse Regen-Viechtach
IBAN: DE15 7415 1450 0000 002030
BIC: BYLADEM1REG
Tel.: +49 (0) 9921 601-101
Fax: +49 (0) 9921 97002-101
kasse@lra.landkreis-regen.de
Die Fuhrparkverwaltung umfasst die Beschaffung der Fahrzeuge sowie die Regulierung von Schadensfällen. Betroffen davon sind die Dienstfahrzeuge des Landratsamtes und teilweise der Straßenmeistereien.
Das Gebäudemanagement (GBM) ist im Landratsamt die zentrale Steuerungsorganisation für die Verwaltung und den Betrieb aller landkreiseigenen Liegenschaften. Dies sind in erster Linie die Schulgebäude, die Sportanlagen und die Verwaltungsgebäude wie das Landratsamt sowie dessen Außenstellen.
Die Kernaufgabe des GBM ist die permanente Analyse und Optimierung der Vorgänge rund um bauliche und technische Anlagen, Einrichtungen und in den Liegenschaften des Landkreises Regen erbrachten Leistungen. Das GBM betreut alle Lebenszyklusphasen eines Gebäudes. Dazu zählt insbesondere die Errichtung, Betrieb, Nutzung und Sanierung der Gebäude.
- Prüfung steuerlich relevanter Sachverhalte der Landkreisverwaltung
- Erstellung und Prüfung der Steuererklärungen
- Umsetzung der Änderungen gem. § 2b UStG in der Landkreisverwaltung
Das Künstlerehepaar Erwin und Gretel Eisch gründeten am 18. April 2009 zusammen mit dem Landkreis Regen als Stiftungsträger die Erwin-und-Gretel-Eisch-Stiftung.
Die Erwin-und-Gretel-Eisch-Stiftung wird als eine unselbständige Stiftung vom Landkreis Regen als Träger verwaltet. Ein achtköpfiges Kuratorium berät den Landkreis in der Stiftungspolitik. Neben den Stiftern und Landrätin Rita Röhrl gehören dem Gremium ein weiteres Mitglied der Familie Eisch sowie kunsthistorisch und juristisch fachkundige Personen an. Sitz der Stiftung und Wohnhaus der Eheleute Eisch ist die ehemalige Gistl-Villa in Frauenau.
- Grundsätzliche Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungswesens
- Durchführung von Vergabeverfahren
- Bearbeitung von Rügen und Nachprüfungsanträgen
- Klärung von Rechtsstreitigkeiten
- Beratung der Fachstellen über vergaberechtliche Inhalte
Abschluss, Kontrolle und Änderung sämtlicher Versicherungsverträge des Landkreises im Bereich der Gebäude-, Kfz- und weiterer spezieller kommunaler Versicherungen sowie die Bearbeitung von Schadensfällen in diesen Bereichen.
Der Landkreis baut und unterhält die Kreisstraßen innerhalb seines Gebietes. Der Landkreis kann die Verwaltung der Kreisstraßen gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen. Mit der Verwaltung der Kreisstraßen hat der Landkreis Regen das Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf beauftragt (Kooperationsvereinbarung).
Adresse:
Staatl. Bauamt Passau
Servicestelle Deggendorf
Bräugasse 13, 94469 Deggendorf
Tel. 0991/386-0
Fax 0991/386-199
email: poststelle@stbapa.bayern.de
Inernet: www.stbapa.bayern.de
Straßenmeistereien im Landkreis Regen
Straßenmeisterstelle Viechtach
Oberschlatzendorf 1, 94234 Viechtach
Tel. 09942/90505-0, Fax. 09942/90505-27
email: SM-Vit@stbapa.bayern.de
Straßenmeisterei Zwiesel
Am Talübergang 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922/50090-00
Fax: 09922/802575
Email: sm-zwie@stbapa.bayern.de
Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund (§ 127 TKG)
Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.
Die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsleitungen wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.
Der Antrag auf Zustimmung der Verlegung muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für die Kreisstraßen des Landkreises Regen ist das Landratsamt Regen zuständig.
Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Die Kreisfinanzverwaltung ist für den Erwerb und die Veräußerung einschließlich der notariellen und grundbuchrechtlichen Abwicklung bei Grundstücksangelegenheiten des Landkreises, sowie für das Verpachten und Pachten der unbebauten Grundstücke zuständig.
- Vermögensrechnung / Anlagenbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
Der Landkreis Regen hat bis Ende 2000 die beiden Kreiskrankenhäuser in Viechtach und Zwiesel als Regiebetrieb geführt (Art. 51 Abs.3 Nr.1 LkrO und Art. 25 Abs.1 Ziff.1 BayKrG).
Am 28.07.1999 beschloss der Kreistag des Landkreises Regen, die Krankenhäuser ab 01.01.2001 in der Rechtsform eines selbständigen Kommunalunternehmens (SKU) zu führen.
Arberlandkliniken Zwiesel – Viechtach
Arberlandklinik Viechtach
Karl-Gareis-Str. 31, 94234 Viechtach,
Tel. 09942 200, Fax 09942 20-159
E-Mail:info-v@arberlandkliniken.de
Internet: www.arberlandkliniken.de
Arberlandklinik Zwiesel
Arberlandstr. 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922 990, Fax 09922 99321
E-Mail: info-z@arberlandkliniken.de
Internet: www.arberlandkliniken.de
Förderung des Feuerlöschwesens durch den Landkreis Regen
Merkblätter
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