Grundstücksangelegenheiten einschließlich Grunderwerb

Die Kreisfinanzverwaltung ist für den Erwerb und die Veräußerung einschließlich der notariellen und grundbuchrechtlichen Abwicklung bei Grundstücksangelegenheiten des Landkreises, sowie für das Verpachten und Pachten der unbebauten Grundstücke zuständig.

Meldung vom: 31.10.2023