Ukraine-Krise: Informationen für Helfer und Hilfesuchende

Ab 01.02.2024 – Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 01.02.2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen auf www.germany4ukraine.de

Flüchtlinge können sofort finanzielle Unterstützung erhalten. Hier kann der Antrag downgeloaded werden:

Fragen und Antworten zur Ukraine-Hilfe im Landkreis Regen

Aktuelle Information: Versicherungsschutz für Engagierte:

Hilfe in der Ukraine-Krise: Informationen des Freistaats Bayern

Informationen für ankommende Kriegsflüchtlinge des Bundesinnenministeriums, auch in ukrainischer Sprache:

Aktuelle Informationen/Pressemitteilungen:

Informationen zum Thema Corona/Impfungen in ukrainischer Sprache

Antrag Aufenthaltserlaubnis Ukraine

BAYHOST-Koordinationsstelle Ukraine bietet in ihrem Internetauftritt einen Überblick über Fördermöglichkeiten für gefährdete Forschende und für Hochschulen, Unterstützungsprogramme für ukrainische Studierende, Jobbörsen und praktische Informationen nach der Ankunft in Bayern

Flüchtlinge, bei denen ein Rechtskreiswechsel erfolgen kann (von Asylbewerberleistungen zur Sozialhilfe – SGB XII – Flüchtlinge mit Bezug von ukrainische Rente). Hier kann Antrag down geladen werden:

Meldung vom: 01.03.2024