Ukraine-Hilfe: FAQs

 Die wichtigsten Fragen rund um die Ukraine-Hilfe werden hier beantwortet.

Grundsätzliche Regelungen: Einreise, Anmeldung, Wohnortwahl

Müssen sich die Flüchtlinge anmelden, brauchen Sie in Visum?

Zunächst können Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine sich für 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Sie müssen sich nirgendwo anmelden. Sollten sie aber finanzielle Unterstützung, medizinische Behandlungen oder andere Hilfsleistungen benötigen oder länger als 90 Tage bleiben wollen, dann müssen sie sich beim Landratsamt Regen anmelden. Hier wird dann die Möglichkeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels geprüft.

Müssen aus der Ukraine geflüchtete Menschen Asyl beantragen?

Nein, für sie gilt: Wer vor Krieg flieht, hat in der EU einen vorübergehenden Schutz. Dieser Schutzstatus gilt zunächst für ein Jahr. Sie müssen sich aber beim Landratsamt Regen melden.

Finanzielle Hilfen

Welche Unterstützung ist von staatlicher Seite zu erwarten?

Zunächst einmal gilt der Grundsatz: Vorhandenes Einkommen/Vermögen haben ukrainische Geflüchtete bis auf einen Eigenbetrag vorrangig einzusetzen. Nach Verbrauch der finanziellen Reserven, können die Betroffenen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Der Antrag kann schon vorab ausgedruckt und ausgefüllt werden: Antrag finanzielle Hilfe

Haben ukrainische Flüchtlinge Anspruch auf ärztliche Leistungen?

Grundsätzlich sind hier Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich. Bitte kontaktieren Sie das Sozialamt im Landratsamt Regen (Tel. 09921/6010).

Kindergarten, Schulbesuch

Dürfen ukrainische Kinder zur Schule gehen?

Wenn die Kinder einen festen Wohnsitz im Landkreis Regen bezogen haben, dann gilt spätestens drei Monate nach der Ankunft die Schulpflicht, dann müssen sie zur Schule gehen. Das Kultusministerium hat aber bereits verkündet, dass die Kinder sobald als möglich zur Schule gehen sollen.

Dürfen ukrainische Kinder einen deutschen Kindergarten aufsuchen?

Bei festen Wohnsitz haben die Kinder auch die Möglichkeit freie Kindergartenplätze vor Ort zu besuchen.

Unterstützung durch Bürger

Was ist bei minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen zu beachten?

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten umgehend dem Jugendamt gemeldet werden (Tel. 09921/601180). Sie werden umgehend entsprechend untergebracht und betreut.

Was ist zu beachten, wenn ich Flüchtlinge aufnehmen möchte?

Grundsätzlich gelten hier die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen (z. B. im Mietrecht). Sie können hierzu dem Landratsamt Regen freie Unterkunftsplätze unter www.landkreis-regen.de/ukraine/ anzeigen. Das Landratsamt kann hier dann den Kontakt herstellen.

Muss ich eine Versicherung für aufgenommene Flüchtlinge abschließen?

Versicherungstechnische Fragen besprechen Sie am besten mit dem Versicherungsvertreter ihres Vertrauens. Hier ist das individuelle Absicherungsbedürfnis sehr unterschiedlich, insofern empfehlen wir eine Beratung.

Wir planen an die ukrainische Grenze zu fahren, um Vertriebene abzuholen und nach Deutschland mitzunehmen. Was ist zu beachten?

Grundsätzlich sind die Einreisebedingungen zu beachten, diese erfahren Sie aktuell auf den Seiten der deutschen Botschaft Kiew: https://kiew.diplo.de/ua-de/service/05-VisaEinreise/visafreiheit/1254326

Wer Aktionen plant sollte dies bitte auch im Landratsamt melden. Am einfachsten geht dies per E-Mail an: ukraine@lra.landkreis-regen.de . Hier sollten ein Ansprechpartner der Aktion mit Kontaktdaten mitgeteilt werden. Wenn möglich sollten zudem alle wichtigen Eckdaten, wie zum Beispiel „Wie viele Menschen sollen bei uns ankommen? Wann werden diese voraussichtlich ankommen? Sind Kinder unter den Ankommenden?“ mitgeteilt werden.

Ich möchte mich lokal für ukrainische Flüchtlinge engagieren. Wohin wende ich mich?

Wer helfen will, kann sein Hilfsangebot per E-Mail an ukraine@lra.landkreis-regen.de an die Mitarbeiter im Landratsamt Regen senden.

Ich möchte Geld spenden. Wo kann ich Geldspenden leisten?

Gespendet werden kann beispielsweise an die Aktion Deutschland hilft oder andere Hilfsorganisationen. Gerne können Sie sich hier auch auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums informieren, https://www.stmi.bayern.de/mui/ukraine_hilfe/index.php

Ich habe eine freie Unterkunft für Flüchtlinge und möchte diese gerne melden. Was kann ich tun?

Unterkünfte können einfach online unter www.landkreis-regen.de/ukraine/ mitgeteilt werden.

Ich benötige Kleidung für Flüchtlinge. An welche Stellen kann ich mich wenden?

Welche Regelungen gelten in Deutschland für Flüchtlinge?

Dürfen ukrainische Flüchtlinge in Deutschland arbeiten?

Ukrainische Flüchtlinge können ab Beantragung eines Aufenthaltstitels regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, ist auf dem ausgehändigten Dokument vermerkt. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.

Dürfen ukrainische Flüchtlinge in Deutschland Auto fahren?

In den ersten sechs Monaten gilt die ukrainische Fahrerlaubnis. Nach sechs Monaten ist aber ein deutscher Führerschein notwendig. Hierzu muss die Prüfung abgelegt werden. Abgesehen von der Führerscheinfrage kommt es auch auf den Versicherungsstatus an. Auch hier empfehlen wir die Nachfrage bei der Kfz-Versicherung.

Können ukrainische Flüchtlinge in Deutschland eine SARS-CoV-2 Schutzimpfung erhalten?

Ja, sie können sich zu den üblichen Öffnungszeiten im Impfzentrum Regen, im Einkaufspark Regen, kostenlos impfen lassen. Mehr zu den Schutzimpfungen finden Sie im Internet hier: www.landkreis-regen.de/corona-impfzentrum/

Fragen an die Mitarbeiter im Landratsamt

Wer kann im Landratsamt Auskunft geben?

Fragen können einfach und unkompliziert per E-Mail an ukraine@lra.landkreis-regen.de gestellt werden.

 

Weitere Informationen / Links

Hier kann man bayernweit helfen:

Hilfen in der Ukrainekrise – Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

Link zum Infoschreiben „Erstinformationen zu Verfahren und Hilfe für aus der Ukraine Geflüchtete“ des Bayerischen Innenminsiteriums:

https://pack-mas.bayern/wp-content/uploads/2022/03/StMI.pdf

Meldung vom: 03.04.2024