Die wichtigsten Fragen rund um die Ukraine-Hilfe werden hier beantwortet.
Grundsätzliche Regelungen: Einreise, Anmeldung, Wohnortwahl
Zunächst können Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine sich für 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Sie müssen sich nirgendwo anmelden. Sollten sie aber finanzielle Unterstützung, medizinische Behandlungen oder andere Hilfsleistungen benötigen oder länger als 90 Tage bleiben wollen, dann müssen sie sich beim Landratsamt Regen anmelden. Hier wird dann die Möglichkeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels geprüft.
Nein, für sie gilt: Wer vor Krieg flieht, hat in der EU einen vorübergehenden Schutz. Dieser Schutzstatus gilt zunächst für ein Jahr. Sie müssen sich aber beim Landratsamt Regen melden.
Finanzielle Hilfen
Zunächst einmal gilt der Grundsatz: Vorhandenes Einkommen/Vermögen haben ukrainische Geflüchtete bis auf einen Eigenbetrag vorrangig einzusetzen. Nach Verbrauch der finanziellen Reserven, können die Betroffenen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Der Antrag kann schon vorab ausgedruckt und ausgefüllt werden: Antrag finanzielle Hilfe
Grundsätzlich sind hier Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich. Bitte kontaktieren Sie das Sozialamt im Landratsamt Regen (Tel. 09921/6010).
Kindergarten, Schulbesuch
Wenn die Kinder einen festen Wohnsitz im Landkreis Regen bezogen haben, dann gilt spätestens drei Monate nach der Ankunft die Schulpflicht, dann müssen sie zur Schule gehen. Das Kultusministerium hat aber bereits verkündet, dass die Kinder sobald als möglich zur Schule gehen sollen.
Bei festen Wohnsitz haben die Kinder auch die Möglichkeit freie Kindergartenplätze vor Ort zu besuchen.
Unterstützung durch Bürger
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten umgehend dem Jugendamt gemeldet werden (Tel. 09921/601180). Sie werden umgehend entsprechend untergebracht und betreut.
Grundsätzlich gelten hier die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen (z. B. im Mietrecht). Sie können hierzu dem Landratsamt Regen freie Unterkunftsplätze unter www.landkreis-regen.de/ukraine/ anzeigen. Das Landratsamt kann hier dann den Kontakt herstellen.
Versicherungstechnische Fragen besprechen Sie am besten mit dem Versicherungsvertreter ihres Vertrauens. Hier ist das individuelle Absicherungsbedürfnis sehr unterschiedlich, insofern empfehlen wir eine Beratung.
Grundsätzlich sind die Einreisebedingungen zu beachten, diese erfahren Sie aktuell auf den Seiten der deutschen Botschaft Kiew: https://kiew.diplo.de/ua-de/service/05-VisaEinreise/visafreiheit/1254326
Wer Aktionen plant sollte dies bitte auch im Landratsamt melden. Am einfachsten geht dies per E-Mail an: ukraine@lra.landkreis-regen.de . Hier sollten ein Ansprechpartner der Aktion mit Kontaktdaten mitgeteilt werden. Wenn möglich sollten zudem alle wichtigen Eckdaten, wie zum Beispiel „Wie viele Menschen sollen bei uns ankommen? Wann werden diese voraussichtlich ankommen? Sind Kinder unter den Ankommenden?“ mitgeteilt werden.
Wer helfen will, kann sein Hilfsangebot per E-Mail an ukraine@lra.landkreis-regen.de an die Mitarbeiter im Landratsamt Regen senden.
Gespendet werden kann beispielsweise an die Aktion Deutschland hilft oder andere Hilfsorganisationen. Gerne können Sie sich hier auch auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums informieren, https://www.stmi.bayern.de/mui/ukraine_hilfe/index.php
Unterkünfte können einfach online unter www.landkreis-regen.de/ukraine/ mitgeteilt werden.
- Regen, Carisma: https://www.caritas-regen.de/carisma/carisma
- Regen, Kleiderkammer: http://www.kinderschutzbund-regen.de/angebote/kleiderkammer/
- Regen, Tagwerk: http://www.tagwerk-regen.de
- Viechtach, Dies & Das: https://diesunddas-viechtach.jimdofree.com/
- Bodenmais, Gwand am Blotz: pfarrei-bodenmais.de/gwand-am-blotz/
Welche Regelungen gelten in Deutschland für Flüchtlinge?
Ukrainische Flüchtlinge können ab Beantragung eines Aufenthaltstitels regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, ist auf dem ausgehändigten Dokument vermerkt. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.
In den ersten sechs Monaten gilt die ukrainische Fahrerlaubnis. Nach sechs Monaten ist aber ein deutscher Führerschein notwendig. Hierzu muss die Prüfung abgelegt werden. Abgesehen von der Führerscheinfrage kommt es auch auf den Versicherungsstatus an. Auch hier empfehlen wir die Nachfrage bei der Kfz-Versicherung.
Ja, sie können sich zu den üblichen Öffnungszeiten im Impfzentrum Regen, im Einkaufspark Regen, kostenlos impfen lassen. Mehr zu den Schutzimpfungen finden Sie im Internet hier: www.landkreis-regen.de/corona-impfzentrum/
Fragen an die Mitarbeiter im Landratsamt
Fragen können einfach und unkompliziert per E-Mail an ukraine@lra.landkreis-regen.de gestellt werden.
Weitere Informationen / Links
Hier kann man bayernweit helfen:
Link zum Infoschreiben „Erstinformationen zu Verfahren und Hilfe für aus der Ukraine Geflüchtete“ des Bayerischen Innenminsiteriums:
https://pack-mas.bayern/wp-content/uploads/2022/03/StMI.pdf