- Entgegennahme und Bearbeitung der Bürgeranfragen bzgl. BayIfSMV, der damit zusammenhängenden Hygienekonzepte, Bundesrecht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Bayerischen EQV
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage der BayIfSMV und EQV in Abstimmung mit Abteilung 4
- Ordnungswidrigkeitsverfahren hinsichtlich BayIfSMV, EQV und IfSG
- Verfolgung und Nachgehen von Bürgerbeschwerden hinsichtlich Nichteinhaltung der BayIfSMV und EQV