Jährliche Untersuchung des Trinkwassers erforderlich

Betreiber von Hausbrunnen müssen Befunde aus dem Jahr 2024 vorlegen

Regen. Die Mitarbeiter des  Landratsamtes Regen weisen darauf hin, dass  Betreiber von privaten Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) ihre Trinkwasserbefunde aus dem Jahr 2024 vorlegen müssen. „Viele haben dies noch nicht getan“, sagt die Pressesprecherin. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bitten daher, die Trinkwasserbefunde mit Probenahme im Jahr 2024 bis spätestens Freitag, 31. Januar vorzulegen. Bei Unklarheiten können sich betroffene Bürger an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes am Landratsamt Regen wenden. Sie sind telefonisch unter der Rufnummer: 09921-601427 oder elektronisch per E-Mail: gesundheitswesen@lra.landkreis-regen.de erreichbar.

Meldung vom: 14.01.2025