Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar den Papierführerschein tauschen
Regen. Die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 müssen Ihre Papierführerscheine bis Freitag, 19. Januar 2024, in EU-Kartenführerscheine umtauschen, darauf weisen die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Regen erneut hin. Der Führerscheinumtausch könne auch ohne Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Der Umtausch-Antrag kann online auf der Homepage des Landratsamtes Regen https://www.landkreis-regen.de/umtausch-eu-fuehrerschein ausgefüllt werden. Der ausgedruckte Antrag kann anschließend an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt werden. Dem Antrag ist ein biometrisches Lichtbild (Passbild), eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses, sowie der alte Führerschein (wichtig: im Original!) beizufügen. Der alte Führerschein wird dann mit einem Übergangsstempel und der Rechnung an den Antragsteller zurückgesandt, und kann vorübergehend weiterverwendet werden. Der neue Führerschein wird im Anschluss direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Die Gebühren für den Führerscheinumtausch betragen 30 Euro. Wichtig: Betroffene sollten beachten, dass die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann, insbesondere je näher der Stichtag 19. Januar rückt.