Umschreibung eines Fahrzeuges
Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung / bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder (wenn noch zugelassen)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung; bei LKW oder KOM zusätzlich SP-Nachweis/Prüfbuch
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Welche Kosten entstehen:
- EUR 30,20
- EUR 38,90 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind)
- zusätzlich: EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer z. B. bei Importfahrzeugen)
- ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich EUR 10,20
Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung / bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung, bei LKW oder KOM zusätzl. SP-Nachweis/Prüfbuch
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Welche Kosten entstehen:
bei zugelassenem Fahrzeug, wenn das bisherige Kennzeichen beibehalten wird:
- EUR 27,40
- EUR 36,10 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind)
bei abgemeldetem Fahrzeug, bzw. wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird:
- EUR 30,30
- EUR 39,00 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind)
- zusätzlich: EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer z. B. bei Importfahrzeugen)
- ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich EUR 10,20
Umschreibung eines Fahrzeuges wegen Zuzug aus einem anderen Landkreis (ohne Halterwechsel)
Folgende Unterlagen sind bei Zuteilung eines Kennzeichens des Landkreises Regen mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung / bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung; bei LKW oder KOM zusätzl. SP-Nachweis/Prüfbuch
- Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Ab 01.01.2015 besteht die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen bei Umzug beizubehalten.
Auch in diesem Fall besteht die Verpflichtung, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Berichtigung vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind bei Beibehalt des bisherigen Kennzeichens erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung; bei LKW oder KOM zusätzlich SP-Nachweis/Prüfbuch
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Welche Kosten entstehen:
- EUR 30,30 (Bei Kennzeichenwechsel)
- EUR 38,60 (wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind – in diesem Fall ist auch der Fahrzeugbrief vorzulegen)
- EUR 26,80 (Bei Beibehalt des bisherigen Kennzeichens)
- zusätzlich: EUR 15,30 wenn die technischen Daten nicht abrufbar sind (ohne Typ-Schlüsselnummer z. B. bei Importfahrzeugen)
- Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich EUR 10,20
Informationen im BayernPortal