Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
- Kennzeichenschilder
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung/ bei LKW oder KOM: SP-Nachweis bzw. Prüfbuch
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. Vollmacht für Beauftragten
Welche Kosten entstehen:
- Gebühr: EUR 23,90