Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

 

Vollzug der Lagerverordnung
Im Landkreis Regen bestehen ca. 1200 prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Anlagen sind unter folgenden Voraussetzungen prüfpflichtig:

  • Unterirdische Anlagen und Anlagenteile
  • Oberirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ab 10.000 Liter Nutzvolumen
  • Oberirdische Anlagen zum Umgang mit festen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen ab 100.000 Liter Nutzvolumen

Diese Anlagen müssen regelmäßig alle fünf Jahre durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Anlagen in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen einmalig vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung überprüft werden.

Weitere Informationen:

Links
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Meldung vom: 06.02.2024