Vollzug der Lagerverordnung Im Landkreis Regen bestehen ca. 1200 prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Anlagen sind unter folgenden Voraussetzungen prüfpflichtig:
Diese Anlagen müssen regelmäßig alle fünf Jahre durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Anlagen in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen einmalig vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung überprüft werden. Weitere Informationen: |