Anträge auf Gewährung der Pauschale können bis Freitag, 1. März im Landratsamt Regen gestellt werden
Die Anträge können online ausgefüllt, danach gedruckt oder gespeichert werden. Screenshot: Langer/Landkreis Regen
Regen. Für Sport- und Schützenvereine ist Freitag, 1. März, wieder ein ganz wichtiges Datum. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge auf Vereinspauschale für staatliche Förderung und Landkreisförderung für das Jahr 2019 beim Landratsamt Regen eingegangen sein.
Antragsformulare, Richtlinien und Informationen hierzu sind auf der Internetseite unter www.landkreis-regen.de zu finden. Die Anträge müssen vollständig und mit allen Unterlagen bis zum Freitag, 1. März, beim Landratsamt Regen vorliegen. Den Anträgen müssen die gültigen Übungsleiterausweise im Original beiliegen, sowie eine Kopie der Mitgliederbestandsmeldung an den BLSV zum 1. Januar 2019 und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes.
Weitere Informationen gibt es bei Doris Werner im Bürgerbüro des Landratsamtes und telefonisch unter der Rufnummer: 09921/601-222. Wichtig: Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.