3G-Regel gilt ab sofort am Landratsamt Regen

Zugang zum Amtsgebäude nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen

Regen. Das Landratsamt Regen macht darauf aufmerksam, dass ab sofort beim Besuch des Amtes neben einer Terminvereinbarung die „3G-Regel“ beachtet werden muss. Dazu ist ein gültiger Impf-, Genesungs- oder Testnachweis in Bezug auf SARS-CoV-2 gemeinsam mit einem Ausweisdokument am Haupteingang vorzuzeigen. Alternativ kann auch ein mitgebrachter Selbsttest vor Ort durchgeführt werden. Das 3G-Erfordernis gilt nicht an der Zulassungsstelle in Viechtach. Innerhalb des Gebäudes gilt für Besucher weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Wer gilt als geimpft, genesen oder getestet?

Terminvereinbarungen können zu den Geschäftszeiten beim zuständigen Sachbearbeiter, telefonisch über das Bürgerbüro unter der Rufnummer 09921/601-0 oder per E-Mail an buergerbuero@lra.landkreis-regen.de erfolgen.

Die Zulassungsstellen in Regen und Viechtach können auch weiterhin ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, können diese trotzdem vorab für die Zulassung in Regen online gebucht werden.

Meldung vom: 03.12.2021