Anzeige einer Wallfahrt/Prozession

Kirchliche Veranstaltungen, die über das ortsübliche Maß hinausgehen (z.B. Wallfahrten oder kirchliche Veranstaltungen ähnlicher Größenordnung) sind spätestens 2 Monate vor Beginn der örtlich zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung beginnen soll, mit dem beiliegenden Vordruck anzuzeigen. Für die überörtlichen Straßen (Kreis-, Staats-, Bundesstraßen) ist die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Regen zuständig.

Dieser Vordruck gilt sowohl als Anzeige als auch als Antrag auf Erlass der notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen (z.B. Aufstellen von Haltverbotshinweisschildern an den Sammelplätzen).

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Versicherungsbestätigung
  • Strecken- und Zeitplan

Welche Kosten entstehen

  • Für die Anzeige entstehem keine Kosten

Bermerkungen zu den Anlagen

  • Versicherungsbestätigung
    Eine Vielzahl von kirchlichen Veranstaltungen sind bereits über die Diözese versichert. Auch hierüber ist ein Nachweis vorzulegen.
  • Strecken- und Zeitplan
    Es wird gebeten, grundsätzlich einen Zeitplan zum Streckenplan zu erstellen. Dies ist vor allem bei landkreisübergreifender Streckenführung erforderlich, um die benachbarten Landkreise darüber zu informieren, wann die Wallfahrt in deren Zuständigkeitsbereich

Formulare

Merkblätter

Meldung vom: 04.08.2017