Veterinäramt weist auf Aufstallpflicht hin

Geflügelhalter aufgepasst

in einem Geflügelbetrieb in NRW ist die Geflügelpest ausgebrochen. Aus diesem Betrieb wurden Junghennen und Mastgeflügel in ganz Deutschland verkauft. In dem Zusammenhang bittet das Veterinäramt die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelbetriebe strikt einzuhalten und die Vorgaben der Allgemeinverfügung zu befolgen.

Des Weiteren wird gebeten, dass sich Geflügelhalter, die zwischen dem 28.02.21 bis 23.03.21 Geflügel (Hühner) aus einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen bekommen haben, beim Veterinäramt Regen melden (Tel: 09921-601403 oder veterinaer@lra.landkreis-regen.de).

Hier geht es zur Allgemeinverfügung

Meldung vom: 31.03.2021