Corona-Ampel schaltet im Landkreis Regen auf rot

Ab Sonntag, 6. November: In vielen Bereichen gilt nun 2G – Impfung oder Test an vielen Arbeitsplätzen erforderlich

Regen. Die Veränderungen in Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates haben zahlreiche Auswirkungen für die Bürger im Landkreis Regen. Nachdem die niederbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bereits in der vergangenen Woche die Maßnahmen verschärft haben, hat das Land am Wochenende nachgezogen. So gibt es nun eine regionale Corona-Ampel. „Wenn mehr als 80 Prozent der Intensivbetten in einem Leitstellenbereich belegt sind und die Inzidenz bei über 300 liegt, dann schaltet die Ampel auf rot“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Nachdem beides erfüllt ist, steht die Ampel ab Sonntag, 7. November, im Arberland auf rot.

FFP2-Maskenpflicht

„In allen geschlossenen Räumen im öffentlichen Bereichen ist anstatt einem medizinischen Mund-Nasenschutz eine FFP2-Maske zu tragen“, berichtet Röhrl. Dies sei für die Landkreisbürger aber nicht neu, denn dies wurde bereits vor einigen Tagen niederbayernweit so per Allgemeinverfügung geregelt.

Aus 3G wird 3G+ oder 2G

Dies hat Konsequenzen für die Bürger. „Bei roter Ampel wird in der Regel aus 3 G ein 2G“, weiß die Landrätin. Zugang haben bei einer 2G-Regelung dann nur noch geimpfte oder genesene Menschen. Ausgenommen von der 2G-Regel werden körpernahe Dienstleistungen, wie das Kosmetikstudio oder der Friseur sowie Hotels und Gaststätten“, berichtet Röhrl. Dort gilt 3G-plus. Also haben hier auch die Personen Zutritt, die einen negativen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen können. Auch Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, erhalten Zutritt. Wo hingegen 2 G verlangt ist, gilt auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises. Bei Clubs und Diskotheken gilt ebenso die 2G-Regel.

Maskenpflicht an Schulen

Ab kommenden Montag, 8. November, gilt für die Grundschulstufe eins bis vier für eine Woche und für alle übrigen Klassen für zwei Wochen, in ganz Bayern wieder eine Maskenpflicht in den Schulen. „Der Mund-Nasenschutz muss auch wieder am Platz getragen werden“, betont die Landrätin. Lediglich am Schulhof müssen die Kinder und Jugendlichen keine Masken tragen. Während die Kinder in den Grundschulstufen, also in den Klassen eins bis vier, eine Stoffmaske tragen dürfen, müssen alle anderen mindestens eine medizinische Maske tragen. Zudem wird bei einem Coronafall in einer Klasse die Testintensität erweitert. „Dann werden alle Kinder eine Woche lang täglich getestet.“

3G am Arbeitsplatz

In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt die 3G-Regel auch für Mitarbeiter. Ausnahmen gibt es hier nur für den Handel, den Personennah- und -fernverkehr und die Schülerbeförderung.

Kontaktpersonenermittlung

Die Vorgaben der Kontaktpersonenermittlung wurden seitens des Gesundheitsministeriums neu ausgerichtet und orientieren sich an den Empfehlungen des Robert Koch Institutes (RKI). Daher fokussiert sich nun die Kontaktpersonenermittlung auf Haushaltsangehörige sowie auf Kontakte, die in gefährdeten Bereichen untergebracht oder tätig sind, wie etwa in Krankenhäuser, Arztpraxen, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten. Alle weiteren Kontaktpersonen sollen durch die infizierten Personen selbst informiert werden. „Das Vorgehen ist genauso vorgesehen und wird auch in anderen Landkreisen bereits angewandt“, sagt Dr. Carolin Müller, die Leiterin des Gesundheitsamtes.

Kein Freitesten mehr

„Sich in Quarantäne befindliche enge Kontaktpersonen können sich aufgrund des hohen Ausbruchsgeschehens derzeit nicht freitesten“, berichtet Dr. Müller. Ungeimpfte enge Kontaktpersonen müssen demnach grundsätzlich für zehn Tage in Quarantäne und benötigen eine Abschlusstestung in Form von PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest.

Klare Impfempfehlung

In diesem Zusammenhang verweist die Amtsärztin auch auf das Impfangebot im Landkreis Regen. Sie empfiehlt den ungeimpften Bürgern das Coronaschutzimpfangebot anzunehmen. Im Impfzentrum Regen, im Einkaufspark Regen (Ebene 2), gibt es von Dienstag bis Freitag von 13 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr ein kostenloses Impfangebot. Hier können die Bürger ohne Termin eine Erst-, Zweit- und auch zur Auffrischimpfung erhalten.

 

Detaillierte Informationen gibt es unter anderem auf den Seiten des Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/

Meldung vom: 06.11.2021