Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Fach- und Sachkundenachweis
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Führungszeugnis nach Belegart Null (bei der Wohngemeinde beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde beantragen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), Direktion Bayerwald, Postfach 11 09, 94201 Regen, Tel. 09921/603-0 oder der sonstigen Krankenkasse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinungung der Wohnsitzgemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg, Tel. 040/3980-0;
  • Auszug (beglaubigt!)aus dem Handelsregister (Personenhandelsgesellschaft oder juristische Person).
  • Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung, (Personenhandelsgesellschaft oder juristische Person).
  • Fahrzeugliste

Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen.

  • Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
  • alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
  • Bankvollmacht über das Geschäftskonto

Welche Kosten entstehen

  • EU-Gemeinschftslizenz : 350,- EUR
  • Bei Bewilligung des Antrages entstehen für jede in den Fahrzeugen mitzuführenden beglaubnigten Abschriften der EU-Lizenz weitere Kosten in Höhe von 80,- EUR
  • Nationale Erlaubnis: 350,- EUR
  • Für jede Ausfertigung der Erlaubnis entstehen weitere Kosten in Höhe von 80,- EUR

Bermerkungen
Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung z.B. unter unserer Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu Ihrem Vorhaben. Eine persönlichen Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter wird empfohlen.

Formulare

Informationen im BayernPortal