Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes ist ein unabhängiges überörtliches staatliches Prüfungsorgan. Eckpfeiler sind die überörtlichen Prüfungen der kreisangehörigen Gemeinden und deren Verbände. Die Erstellung von Haushaltsgutachten und sonstige Beratungen zu Finanz-, Vertrags- und Personalangelegenheiten ist Teil der vielfältigen Aufgaben. Zudem nimmt die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle in Bereich von Zuwendungs- und Zuschussverfahren Stellung.
Die Beratung der Gemeinden und ihrer Verbände ist eine immer wichtiger werdende Aufgabe. Gebiete wie beispielsweise die gemeindliche Finanzwirtschaft, die gemeindliche Vermögens- und Schuldenverwaltung, die Gemeindesteuern, das gemeindliche Aufgaben- und Kostenrecht, das Bauvertragsrecht, das Personalrecht sowie die gemeindliche Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen können durch die Beratung abgedeckt werden.
Finanzstatistik und Finanzberichte
Die Erstellung von finanzwirtschaftlichen Übersichten und Vergleiche über Themen wie beispielsweise Schuldenstand, Steueraufkommen, etc. der Landkreisgemeinden ist Aufgabe der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle.
Berichte und Gutachten, insbesondere für das Landratsamt oder die Rechtsaufsichtsbehörden zur allgemeinen Finanzsituation oder zu speziellen Finanzangelegenheiten der Städte und Gemeinden des Landkreises werden durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle gefertigt.