
Fachkräfte informierten sich über das neue Leistungssystem

2. Fachkräfte verfolgen aufmerksam den Vortrag zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV). Foto: Heike Meents.
Landkreis Regen. Ende Juli fand im Besprechungsraum Falkenstein des Landratsamtes Regen ein Fachvortrag zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) statt, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Zahlreiche Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen des Jugend- und Sozialwesens folgten der Einladung von Frau Heike Meents, Gruppenleitung der Fachdienste und des Pflegekinderdienstes, um sich über die zentralen Neuerungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zu informieren.
Als Referentinnen konnten Frau Ganslmeier, Fachgebietsleiterin Soziale Entschädigung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, sowie ihre Kollegin Frau Peyerl aus dem Bereich Fallmanagement und Koordination gewonnen werden. In ihrem Vortrag vermittelten sie anschaulich die Zielsetzung und Struktur des SGB XIV, das sich grundlegend vom bisherigen Bundesversorgungsgesetz unterscheidet, das noch stark auf die Belange von Kriegsopfern ausgerichtet war. Im Zentrum des neuen Gesetzes steht nun eine zeitgemäße, bedarfsorientierte und schnell zugängliche Unterstützung für Menschen, die infolge einer Gewalttat gesundheitliche Schäden erlitten haben.
Die Referentinnen erläuterten praxisnah die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung, zeigten auf, wie ein schädigendes Ereignis im Sinne des Gesetzes definiert wird, und stellten die daraus ableitbaren Ansprüche vor. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Relevanz für Fachkräfte, etwa im Umgang mit gewaltbetroffenen Kindern, Jugendlichen oder Pflegefamilien. Auch die neu eingeführten Unterstützungsangebote wie das Fallmanagement, medizinische Hilfen sowie Leistungen zur gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe wurden eingehend vorgestellt.
Im Anschluss an den Vortrag nutzten die Teilnehmenden – darunter Mitarbeitende aus dem Jugendamt, dem Pflegekinderdienst, der Vormundschaft sowie Vertreterinnen der EUTB Bayerwald – die Gelegenheit für einen lebendigen, fachlich fundierten Austausch. Zahlreiche Fragen aus der Praxis wurden eingebracht und diskutiert, insbesondere zur Antragstellung, zur praktischen Umsetzung der Leistungen sowie zu den Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und sozialer Entschädigung.
Die Veranstaltung bot eine wertvolle Gelegenheit, sich intensiv mit dem neuen Rechtsrahmen auseinanderzusetzen und praxisnahe Impulse für die eigene Arbeit mitzunehmen.