Veterinäramt empfiehlt Aufstallungsvorbereitung und strikte Hygieneregeln

Selbst Hobbyhalter im Landkreis Regen müssen sich in diesen Tagen darauf gefasst machen, ihr Geflügel aufzustallen. Foto: Miriam Lange / Landkreis Regen.
Regen. Im benachbarten Landkreis Straubing-Bogen ist erstmals in diesem Jahr ein Fall von Geflügelpest (H5N1) bestätigt worden. Nach dem Nachweis des Virus in einem Bestand in Geiselhöring hat das dortige Veterinäramt Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Das Veterinäramt des Landkreises Regen nimmt den aktuellen Ausbruch zum Anlass, alle Geflügelhalter – vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zur Hobbyhaltung – zur besonderen Aufmerksamkeit aufzurufen.
„Das Virus zirkuliert derzeit regional und der aktuelle Fall zeigt, wie schnell es in neue Bestände eingeschleppt werden kann“, betont Dr. Stefan Wechsler, Leiter der Abteilung Veterinäramt und Verbraucherschutz. „Wer jetzt seine Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und sicherstellt, dass Geflügel bei Bedarf kurzfristig eingestallt werden kann, trägt entscheidend dazu bei, die Tiere im Landkreis zu schützen.“
Zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen zählen ein konsequentes Hygienemanagement, das Meiden von Kontakten zwischen Haus- und Wildvögeln sowie die regelmäßige Kontrolle der Bestände. Totfunde von Wasser-, Raben- oder Greifvögeln sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden – idealerweise mit genauer Ortsangabe. Funde von Tauben oder Singvögeln müssen dagegen nicht gemeldet werden.
Aktuelle Informationen zu Schutzmaßnahmen, rechtlichen Vorgaben und Hygieneempfehlungen finden sich auf der Homepage des Landkreises Regen unter www.landkreis-regen.de im Bereich Aktuelles sowie auf den Seiten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).