Berufsschüler
Liebe Berufsschüler,
nachfolgend findet Ihr weitere Informationen zu eurem Aufenthalt in der ARBERLAND Akademie:
Allgemeines:
Die ARBERLAND Akademie Weißenstein befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Mütterkurheimes des Evangelischen Frauenwerkes Stein.
Durch die Entscheidung des Kultusministeriums, die Auszubildenden im Beruf Kaufmann / Kauffrau im Dialogmarketing aus dem Raum Südbayern an der Berufsschule Regen zu unterrichten, entstand die Notwendigkeit, für diese Schüler eine Unterbringungsmöglichkeit bereitzustellen. Dies wurde mit dem Schülerwohnheim Arberland Akademie in beeindruckender Weise realisiert. In den folgenden Jahren gestellten sich hierzu noch das Berufsgrundschuljahr Zimmerei, die kaufmännische Ausbildung E- Commerce sowie die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik hinzu.
Das Schülerwohnheim trägt den Namen ARBERLAND Akademie.
Betreiber ist die ARBERLAND REGio GmbH, Amtsgerichtstr. 6-8, 94209 Regen.
Geschäftsführer: Wolfgang Günthner
Heimleitung: Stefan Drexler, Dipl. Soz-Päd (FH), staatl. anerkannter Erzieher,
Falkner Diana, Dipl. Sozialarbeiterin (FH), staatl. anerkannte Erzieherin;
Sozialpädagogische Fachkräfte: Isabel Wagner, staatl. anerkannte Erzieherin und Birgit Saller, päd. Fachkraft;
Service: Serviceteam ARBERLAND Akademie, Facility Management der ARBERLAND REGio GmbH.
Der Personalschlüssel wird bei Änderungen der Gruppenstärke (Anzahl SchülerInnen pro Block) gemäß den gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Die ARBERLAND Akademie verfügt über eine Kapazität von 123 Plätzen, davon 39 Einzelzimmer, 12 Doppelzimmer und 15 Vierbettzimmer.
Die Ausstattung mit einer Großküche erlaubt die Zubereitung von Vollverpflegung. Das Mittagessen wird während der Schulblöcke jedoch im Restaurant des ARBERLANDHAUSES (Fußweg, ca. 5 Min von der Berufsschule entfernt) eingenommen.
Das Wohnheim beherbergt Schüler im Alter von 15 bis 45 Jahren. Ein Schüler hat in der Regel pro Schuljahr 12 Blockwochen zu besuchen. Eine genaue zeitliche Aufteilung der Blöcke ist dem Blockplan der Berufsschule Regen zu entnehmen.
An Wochenenden findet in der ARBERLAND Akademie keine Belegung statt. Im Rahmen der zu erledigenden Aufgaben kooperiert die ARBERLAND Akademie mit der Berufsschule Regen sowie mit weiteren Geschäftsbereichen des Trägers ARBERLAND REGio GmbH.
Aufnahme von Schülern:
Auswärtige BerufsschülerInnen werden durch die Berufsschule Regen erfasst und via Klassenlisten an die ARBERLAND Akademie gemeldet. Unabhängig davon muss aus organisatorischen Gründen eine persönliche Anmeldung an der ARBERLAND Akademie erfolgen. Entsprechende Formulare sowie Infomaterial können über die Homepage der ARBERLAND Akademie sowie der BS Regen heruntergeladen werden.
Die Anreise ist generell am Sonntag vor Blockbeginn, ab 18:00 Uhr, und am Montag zum Blockbeginn, ab 09:00 Uhr, möglich.
Jeder Schüler unterschreibt einen Unterbringungsvertrag, befristet für das laufende Schuljahr.
Bei Aufnahme werden alle notwendigen Daten erfasst, um den gesetzlichen Auflagen entsprechen zu können.
Bei jeder Anreise ist ein Zimmerprotokoll auszufüllen.
Weitergabe von Informationen:
Wichtige Informationen, Änderungen und allgemeine Punkte werden bei Bedarf in einer Zusammenkunft aller Heimbewohner mit den päd. Fachkräften erläutert.
Außerdem gibt es Block-SprecherInnen (jährliche Wahl einer Person pro Jahrgangsstufe in einem Block), welche Wünsche oder auch Kritik der SchülerInnen an die päd. Fachkräfte weitergeben.
Routineabläufe und wichtige Adressen (Ärzte, Notrufnummern etc.) sind dem ständigen Aushang zu entnehmen, ebenso die Essenszeiten.
Zur allgemeinen Information stehen den SchülerInnen die Fernsehräume und die kostenpflichtige Nutzung des Internets (WLAN) zur Verfügung.
Zimmerservice, Verpflegung:
Die Unternehmensphilosophie der ARBERLAND- Akademie bietet einen Kompromiss aus Unterbringung und Hotel. Die SchülerInnen müssen jedoch Handtücher und Bettwäsche selbst mitnehmen.
Die SchülerInnen sind gehalten, ihre Zimmer so in Ordnung zu halten, dass es den Servicekräften jederzeit zumutbar ist, dort ihrer Arbeit nachzukommen.
In der ARBERLAND Akademie werden Frühstück und Abendessen angeboten, im Rahmen des Möglichen können die SchülerInnen Vorschläge zur Zusammensetzung der Mahlzeiten machen. Das Mittagessen im ARBERLAND Haus entspricht dem dortigen Menüplan und wird in der ARBERLAND Akademie durch Aushang bekannt gegeben. Zur Selbstverpflegung steht eine Kochnische mit Kühlschrank und Mikrowelle zur Verfügung. Kleine Gerichte können im Anschluss in einem Speiseraum eingenommen werden. Die Speisewünsche von Vegetariern und Moslems werden zu allen Mahlzeiten berücksichtigt.
Zusammenleben in der ARBERLAND Akademie:
Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind die Grundvoraussetzungen für ein reibungsloses Zusammenleben in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Die Anforderungen der Berufsschule benötigen die Gewährleistung von ungestörtem Lernen alleine oder in Gruppen. Die Bestimmungen der Hausordnung, insbesondere die Regelung über Anwesenheit und Nachtruhe, tragen dem Rechnung und sind aus Gründen der Gleichbehandlung sowohl für minder- als auch für volljährige Schüler verbindlich. Das Alkoholverbot ist nicht verhandelbar. Rauchen ist nur im angewiesenen Bereich erlaubt.
Das existierende Freizeitangebot wird in regelmäßigen Abständen auf Zweckmäßigkeit und Attraktivität überprüft. Konstruktive Vorschläge seitens der SchülerInnen sind hierbei gern gesehen. Aktuell installierte Freizeitangebote sind: Tischspiele, Kicker- und Dartraum, Tischtennisplatten, Billardraum, Bolzplatz (für Handball, Fußball, Basketball und Volleyball geeignet) sowie TV- Räume. Gegen Entgelt können auch Fußpflege und Krankengymnastik in Anspruch genommen werden.
Teaminterne Kommunikation:
Der Schichtbetrieb erschwert einen direkten Informationsaustausch zwischen päd. Fachkräften. Wichtige Punkte werden in einem Tagesbericht festgehalten und archiviert. Sind Situationen sofort zu klären, geschieht dies telefonisch.
In regelmäßigen Abständen (1 x monatlich) treffen sich die päd. Fachkräfte der ARBERLAND Akademie zu einer Teamsitzung; weitere Anweisungen werden durch die Geschäftsleitung kommuniziert.
Die ARBERLAND Akademie fühlt sich dem Qualitätsmanagement und dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess verpflichtet und greift hier alle zielführenden Anregungen auf.
Dieses Konzept unterliegt der Weiterentwicklung durch die Erfahrungen des permanenten Heimbetriebes.
Regen, den 16.01.2023
gez. Falkner Diana, Stefan Drexler, Heimleitung der ARBERLAND Akademie
Nach erfolgter Online-Anmeldung und Abgabe bzw. Versendung der Unterlagen an die Berufsschule Regen können die Check-In-Unterlagen der ARBERLAND Akademie ausgefüllt werden.
Für eine Anmeldung empfehlen wir die folgenden Check-in Pakete.
Diese beinhalten auch die Einwilligung zur Veröffentlichung von Daten. Hier geht es um die explizite Zustimmung, dass eure Namen bzw. Fotos, auf denen ihr zu sehen seid, auf unserer Homepage erscheinen dürfen.
Wichtiger Hinweis: Bitte die Check-in-Pakete nur einseitig drucken!
Wir benötigen auch für die ARBERLAND Akademie für jeden Schüler ein Passfoto, bitte mitbringen!
- Checkin-Paket Volljährige Schuljahr 2025-26
- Checkin-Paket Minderjährige Schuljahr 2025-26
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung gem. § 45 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Auf Antrag der ARBERLAND REGio GmbH vom 07.08.2006 erlässt die Regierung von Niederbayern folgenden
Bescheid
- Der Antragsteller wird für das Wohnheim der ARBERLAND Akademie, Elly- Heuss Str. 1, 94209 Regen, die Erlaubnis gem. § 45 SGB VIII zum 21.11.2006 erteilt.
- Die Entscheidung ergeht unter folgenden Auflagen und Hinweisen:
- Die Einrichtung ist entsprechend dem Antrag als BlockschülerInnenwohnheim zu führen.
- In der Einrichtung darf folgender Personenkreis aufgenommen werden: Auszubildende des Berufsfeldes „Kaufmann/frau für Dialogmarketing“, „Servicefachkraft im Dialogmarketing“, „BGJ Schüler des Berufsfeldes Bau/ Holz“, „Kaufmann/frau E-Commerce“, „Fachkraft für Lagerlogistik“ und „Fachlagerist“
- Für die aufgenommenen Auszubildenden muss eine Personalakte/ Karteikarte angelegt werden.
- Die Zusammenarbeit mit den Schulen, Ausbildungsstätten, Eltern und ggf. anderen Fachstellen sind wesentliche Leistungsbestandteile.
- Es besteht eine Meldepflicht gem. § 47 SGB VIII
- Der erforderliche Fachpersonaleinsatz muss gewährleistet sein.
- Die räumlich festgelegten Funktionen sind entsprechend den mit der Regierung von Niederbayern abgesprochenen und vorliegenden Bauplänen zu nutzen; sie sind Bestandteil dieses Bescheides.
- Der Betrieb der Einrichtung muss wirtschaftlich so gesichert sein, dass das Wohl der aufzunehmenden Auszubildenden gewährleistet ist.
- Die Einrichtung unterliegt der örtlichen Prüfung (Heimaufsicht) gem. § 46 SGB VIII.
- Besondere Vorkommnisse (Todesfall, strafrechtliche Handlungen) sind der Regierung umgehend zu melden.
- Die Regierung behält sich den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis sowie weitere Auflagen für den Fall vor, dass eine Gefährdung des Wohles der in der Einrichtung aufzunehmenden Auszubildenden eintreten sollte.