Wichtig Frist: Anträge können nur bis Montag, 2. März gestellt werden
Regen. Ein wichtiger Termin für Sport- und Schützenvereine ist auch heuer wieder Montag, 2. März: Das Datum markiert die Abgabefrist der Anträge auf Vereinspauschale für staatliche Förderung und Landkreis-Förderung 2026. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Regen eingereicht werden. Zum fertigen Paket gehören auch die gültigen Übungsleiterlizenzen. Diese sind dem Antrag als Kopie oder Ausdruck beizulegen. Ebenso ist ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes des Vereins vorzulegen. Antragsformulare, Richtlinien und eine Hilfestellung zum Antrag, sowie die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung finden Interessierte im Internet unter www.landkreis-regen.de/sportfoerderung/.
Weiterführende Fragen von Vereinsverantwortlichen beantwortet Doris Werner unter der Telefonnummer 09921-601222. Stichtag ist dieses Jahr Montag, 2. März 2026.
Bitte beachten: Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Also rechtzeitig darum kümmern, abgeben und Förderung sichern.