Ab 1. Januar kann der Bauantrag digital gestellt werden

Einreichung digital und in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern beim Landratsamt

Landrat Dr. Ronny Raith besprach mit (v.li.) Alexander Kraus, Abteilungsleiter Kommunal-, Bau-, und Umweltrecht, Bauamtsleiter Franz Straub und Josef Haydn, Beauftragter Digitaler Bauantrag am Landratsamt Regen die Änderungen, die sich durch den digitalen Bauantrag ergeben. Foto: Iris Gehard / Landratsamt Regen

Regen. Am 1. Januar ist es soweit: Ab diesem Stichtag können am Landratsamt Regen Bauanträge auch in digitaler Form eingereicht werden. Dies gilt ebenso für insgesamt sieben weitere Antragsverfahren im Baurecht, wie den Antrag auf Vorbescheid oder auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Bau- oder Teilbaugenehmigung. Verschiedene Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren und mehrere Anträge sowie eine Anzeige im Abgrabungsrecht können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls wahlweise digital oder in Papierform eingereicht werden.

Für die Nutzung der digitalen Antragstellung benötigen die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eine BayernID, die beispielsweise über die Bayern-ID-Website (id.bayernportal.de) beantragt werden kann. Ist dies einmalig geschehen, kann der Einreichende damit wie bei einer virtuellen Unterschrift Anträge und Unterlagen signieren.

„Hat ein Antragsteller keine Bayern-ID, können die betroffenen Anträge, Anzeigen und Erklärungen aber weiterhin wie gehabt in Papierform eingereicht werden“, versichert Franz Straub von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Regen. „Nur eine kleine Änderung gibt es: Eingereicht werden die Dokumente ab Januar bei uns am Landratsamt, und nicht mehr an den

Gemeinden.“ So werde die Einheitlichkeit des Verfahrens sichergestellt.

Welche Anträge, Anzeigen und Erklärungen im Einzelnen digital eingereicht werden können und welche damit auch in Papierform zukünftig ans Landratsamt statt an die Gemeinden gehen, ist auf der Website des Landratsamts aufgelistet: www.landkreis-regen.de/digitaler-bauantrag-2/

Dort wird auch genau erklärt, wie das digitale Verfahren funktioniert und was Antragsteller beachten müssen.

Meldung vom: 07.12.2023