Ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen auf www.germany4ukraine.de