Ab Montag, 19. Oktober: Mehr Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Maskenpflicht auch an Arbeitsstätten wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist

Regen. „Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann“, darauf weist das Landratsamt Regen in einer Pressemitteilung hin. Insofern gilt ab Montag, 19. Oktober, an Arbeitsplätzen eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht, außer der Abstand kann zuverlässig eingehalten werden. Entsprechend dieser Regelung genügt ein Schutz durch die Plexiglas-Scheibe nicht. Die Regelung, dass bei Kassen- und Thekenbereichen ein Plexiglas-Schutz genügt und das Personal hier von der Mund-Nasenschutz-Pflicht befreit ist, bleibt bestehen.

Meldung vom: 18.10.2020