Änderung der Anschrift (innerhalb des Landkreises)
Dienstleistungen | Welche Unterlagen sind mitzubringen | Welche Kosten entstehen |
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen ständig den aktuellen Verhältnissen entsprechen. Eine Änderung der Anschrift ist der Zulassungsbehörde daher unverzüglich mitzuteilen. |
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Gebühr: EUR 12,00 |
Änderung der Technikdaten
Dienstleistungen | Welche Unterlagen sind mitzubringen | Welche Kosten entstehen |
Werden Technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen muß dies i. d. R. von einer Technischen Prüfstelle abgenommen werden. Durch die Abnahme wird noch keine Betriebserlaubnis erteilt. Die Erteilung der Betriebserlaubnis erfolgt durch die Zulassungsbehörde durch Eintrag in die Fahrzeugpapiere. |
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Änderung des Namens
Dienstleistungen | Welche Unterlagen sind mitzubringen | Welche Kosten entstehen |
Eine Namensänderung (z. B. durch Verehelichung) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, da die Fahrzeugpapiere ständig den aktuellen Verhältnissen entsprechen müssen. |
Hinweis: Hauptuntersuchung muß noch gültig sein! |
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Eintrag von Abgasreinigungssystemen / Partikelminderungssystemen
Dienstleistungen | Welche Unterlagen sind mitzubringen | Welche Kosten entstehen |
Der Einbau von Abgasreinigungssystemen / Partikelminderungssystemen muß durch die ausführende Werkstätte (anerkannte AU-Werkstatt) bestätigt werden (Steueränderungsantrag) bzw. bei Selbsteinbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfingenieur abgenommen werden. Erst mit dem Eintrag des Abgasreinigungssystems / Partikelminderungssystems durch die Zulassungsbehörde können etwaige Steuervorteile in Anspruch genommen werden.Wichtige Information: Im Oktober und November 2007 wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Genehmigungen für unwirksame/nicht ausreichend wirksame Nachrüst-Rußpartikelfilter-Systeme mehrerer Hersteller zurückgezogen. Die Hersteller wurden verpflichtet die betroffenen Systeme aus dem Handel zu nehmen. Sollte dennoch ein betroffener Partikelfilter verbaut worden sein kann durch die Zulassungsbehörde kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erfolgen! |
Einbaubescheinigung und allgemeine Betriebserlaubnis |
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