Neue Bodenrichtwerte veröffentlicht
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte am Landratsamt Regen hat auf Grundlage der geführten Kaufpreissammlung für das gesamte Kreisgebiet die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 1. Januar 2024 ermittelt und beschlossen. Unter dem Bodenrichtwert versteht sich der durchschnittliche Lagewert des Bodens bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks.
Die Bodenrichtwerte können Sie unabhängig von Behördenöffnungszeiten sofort über BORIS-Bayern nach erfolgter Anmeldung gebührenpflichtig abfragen. Bitte rufen Sie hierzu den Link https://www.boris-bayern.de/ auf.
Die Gebühr für eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft über BORIS-Bayern beträgt 20,00 €.
Oder senden Sie einen schriftlichen Antrag per E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de mit Angabe der Gemarkung, Flurnummer, Stichtag und Ihrer Rechnungsadresse.
Die Gebühr für eine durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellte Bodenrichtwertauskunft beträgt pro angefragtem Bodenrichtwert 35,00 €.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter Bodenrichtwertauskunft und Bodenrichtwertliste – Landkreis Regen (landkreis-regen.de)