Bodenrichtwertauskunft und Bodenrichtwertliste

Bodenrichtwertauskunft
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Die Bodenrichtwerte können Sie unabhängig von Behördenöffnungszeiten sofort über BORIS-Bayern nach erfolgter Anmeldung gebührenpflichtig abfragen. Bitte rufen Sie hierzu den Link https://www.boris-bayern.de/ auf.

Die Gebühr für eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft über BORIS-Bayern beträgt 20,00 €.

Oder senden Sie einen schriftlichen Antrag per E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de mit Angabe der Gemarkung, Flurnummer, Stichtag und Ihrer Rechnungsadresse.

Die Gebühr für eine durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellte Bodenrichtwertauskunft beträgt pro angefragtem Bodenrichtwert 30,00 €.

Bodenrichtwertliste
Es besteht neben der Einzelauskunft auch die Möglichkeit, eine komplette Bodenrichtwertliste für aktuelle oder historische Stichtage für den Landkreis Regen gegen Gebühr zu erwerben.

Senden Sie hierzu bitte einen schriftlichen Antrag per E-Mail mit Angabe des gewünschten Stichtages an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de.

Die Kosten für die Bodenrichtwertliste betragen 200,00 €.

Meldung vom: 09.03.2023