Langwaffenmagazine mit mehr als zehn Patronen und Kurzwaffenmagazine mit mehr als 20 Patronen wurden verboten
Regen. Auf eine aktuelle Änderung im Waffenrecht weist das Landratsamt Regen in einer Pressemitteilung hin. Seit Dienstag, 1. September, werden Magazine mit mehr als 20 Patronen für Kurzwaffen und zehn Patronen für Langwaffen zu verbotenen Gegenständen. Das Verbot greift nicht für Altbesitzer, wenn die betroffenen Magazine bis spätestens 1. September 2021 bei der Waffenbehörde angezeigt beziehungsweise abgegeben werden. Auch für Besitzer von Waffenteilen, die ab 1. September als wesentliche Teile eingestuft werden, wurden Übergangsregelungen bis zum 1. September 2021 getroffen. Zudem gelten folgende Neuerungen: Der Erwerb, der Verkauf oder die Vernichtung von Dekorationswaffen ist zukünftig bei der Waffenbehörde anzuzeigen. Salutwaffen gehören künftig der Kategorie an, der sie vor ihrem Umbau angehörten.
Nähere Informationen zur Änderung des Waffengesetzes sowie notwendige Antragsformulare finden sind auf der Internetseite des Landkreises Regen unter www.landkreis-regen.de/waffenrecht/ oder auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums unter www.stmi.bayern.de/sus/inneresicherheit/waffenundversammlungsrecht/index.php zu finden.