Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

Energiepreiszuschuss

Bis 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine einen Energiepreiszuschuss beantragen

Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann erklärt: „Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss greifen wir den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten.“ Der Energiepreiszuschuss soll laut Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Die entsprechenden Anträge sind online auf https://www.landkreis-regen.de/energiepreiszuschuss zu finden.

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass die Vereinspauschale im Jahr 2024 gekürzt wird, falls die tatsächlichen Energiemehrkosten nicht nachgewiesen werden können.

Nähere Informationen gibt es bei Doris Werner, Kreisentwicklung des Landkreises Regen – Ehrenamtsförderung ARBERLAND, dwerner@kew.landkreis-regen.de, Telefon: 09921 / 9605-4158.

Meldung vom: 19.04.2023