Amt setzt auf die Unterstützung durch Jäger

Wildschweine im Wald. Beispielfoto. © AdobeStock.com/taviphoto

Afrikanische Schweinepest beschäftigt auch das Veterinäramt am Landratsamt Regen

Regen. Nicht nur die derzeitige SARS-CoV-2 Pandemie beschäftigt die Mitarbeiter des Landratsamtes Regen. In der Veterinärabteilung setzt man sich intensiv mit der drohenden Ankunft der Afrikanischen Schweinepest, kurz ASP, auseinander. „In Zusammenhang mit dem ersten festgestellten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest   bei einem Wildschwein an der deutschpolnischen Grenze im Spetember wurden mittlerweile 65 positive Wildschweine entdeckt“, weiß der Amtstierarzt Dr. Stefan Wechsler. Die festgelegten Bekämpfungsgebiete umfassen aktuell fünf Landkreise und mehrere tausend Quadratkilometer Fläche. „Nach bisherigem Kenntnisstand war der Erreger bereits im Juni 2020 und damit mehrere Monate vor dem ersten Nachweis in der deutschen Wildschweinpopulation vorhanden und hat sich unbemerkt ausgebreitet“, berichtet Dr. Wechsler.

„Die Chancen einer erfolgreichen Bekämpfung sinken mit jedem Tag, den sich der Erreger unerkannt in einer Wildschweinpopulation ausbreitet“, so der Veterinär weiter. Im Landkreis Regen hofft er auf die Unterstützung durch die Jäger. „Ohne die aktive Mitwirkung der Jägerschaft ist ein frühzeitiges Erkennen der ASP nicht möglich“, weiß er und Angesichts des Geschehens in Ostdeutschland möchten die Verantwortlichen im Veterinäramt Regen die gesamte Jägerschaft im Landkreis um Unterstützung bitten. „Seien Sie bitte weiterhin wachsam und teilen Sie dem Veterinäramt Auffälligkeiten mit, die Sie bei der Wildschweinjagd feststellen. Besser einen Fehlalarm auslösen als eine Infektion zu übersehen“, sagt Dr. Wechsler und fordert die Jäger dazu auf, dass „jedes Stück Fallwild (einschließlich verunfalltes Wild) auf das Vorliegen der ASP untersucht wird. Probenahmematerial ist beim Veterinäramt erhältlich, der Probenversand erfolgt auch über das Amt“, erklärt der Amtstierarzt und weist darauf hin, dass die Krankheitssymptome beim lebenden Tier so unspezifisch sind, dass „eine Abklärung der Todesursache eines krank erlegten Wildschweines auf die ASP in jedem Fall erfolgen muss.“ Auch bei Auffälligkeiten beim Aufbrechen von Wildschweinen sei ebenfalls eine Abklärung auf das Vorliegen der ASP angezeigt.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes Regen jederzeit zur Verfügung. Weitere Einzelheiten dazu sind auch auf der Homepage des Landkreises Regen (www.landkreis-regen.de) zu finden.

Meldung vom: 14.10.2020