Anmeldung der Treib- bzw. Drückjagd

Kurzfristige Anmeldung der bevorstehenden Treib- oder Drückjagd (Formular siehe unten) bei der Straßenverkehrsbehörde auf Basis der bereits erteilten Anordnung für das gesamte Jagdjahr.
Die Benachrichtigung der Fachstellen (Polizei, Straßenbaubehörde) erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Lageplan

Formulare

 

Meldung vom: 04.08.2017