Kurzfristige Anmeldung der bevorstehenden Treib- oder Drückjagd (Formular siehe unten) bei der Straßenverkehrsbehörde auf Basis der bereits erteilten Anordnung für das gesamte Jagdjahr.
Die Benachrichtigung der Fachstellen (Polizei, Straßenbaubehörde) erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Lageplan
Formulare