Informationen zur Antragsstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte

Bayerische Ehrenamtskarte des Landkreises Regen

Bayerische Ehrenamtskarte des Landkreises Regen

 - Feuerwehr im Einsatz, Foto: Landratsamt/Langer

Engagierte Ehrenamtliche sollen für ihren Einsatz belohnt werden!

Der Landkreis Regen möchte sich bei den zahlreichen Bürgern und Bürgerinnen, die sich zum Wohle der Allgemeinheit in vielfältiger Art und Weise einsetzen, nicht nur mit Worten für ihr Engagement bedanken und hat deshalb die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt.

Mit dieser Ehrenamtskarte sind viele attraktive Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art in ganz Bayern verbunden. Diese Vorteilskarte gilt bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und zahlreichen Gewerbebetrieben.

Wir freuen uns über zahlreiches Interesse daran.

Machen Sie mit und nutzen Sie dieses attraktive Angebot.

Alle Informationen zur Ehrenamtskarte des Landkreises Regen!


Antragstellung

Wie und wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Bayerische Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Landratsamt Regen beantragen. Neben der physischen Ehrenamtskarte gibt es nun auch die Möglichkeit der digitalen Ehrenamtskarte im Landkreis Regen.

Es gibt zwei Wege zur digitalen Ehrenamtskarte:
Wenn Sie bereits eine physische Ehrenamtskarte besitzen, können Sie die digitale Karte durch das vorbereitete Formular beantragen.

QR-Code Digitale Ehrenamtskarte

Wenn Sie bisher noch keine Ehrenamtskarte haben können Sie die Ehrenamtskarte mithilfe der kostenlosen App beantragen.

Selbstverständlich gibt es auch weiterhin die Möglichkeit ausschließlich die physische Ehrenamtskarte zu beantragen (siehe Antrag Box rechts).

Im Falle der digitalen Ehrenamtskarte erhält der Verein bzw. die Organisation, in der die/der Ehrenamtliche tätig ist, eine E-Mail mit einem Link, den der Verein bzw. die entsprechende Organisation dann bestätigen muss.

Hier erhält das Landratsamt Regen den Antrag über die oben aufgezeigte App.

Im Falle der ausschließlich physischen Ehrenamtskarte bestätigt der Verein bzw. die Organisation, in der die/der Ehrenamtliche tätig ist, die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen und ergänzt das bisher übliche Antragsformular(siehe Box rechts) mit Unterschrift und Stempel.

Das vollständig ausgefüllte und bestätigte Antragsformular ist beim Landratsamt Regen einzureichen, hier wird es geprüft und die Ausstellung der Ehrenamtskarte veranlasst.

Die Vergabe der Ehrenamtskarten erfolgt ca. zweimal jährlich im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung, zu der die Ehrenamtlichen entsprechend eingeladen werden.


Ehrenamt

Ehrenamt

 - Ehrenamtskarte Foto: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und bürgerschaftliches Engagement in Form einer Vergünstigungskarte.

Sie gilt bei speziellen Partnern, die dieses Engagement ebenfalls würdigen möchten und sich deshalb dazu bereit erklärt haben, auf Ihre Leistungen Nachlässe zu gewähren oder spezielle Angebote anbieten


Wie kann ich Akzeptanzpartner werden?

Wie kann ich Akzeptanzpartner werden?

Wir freuen uns, wenn wir Sie als Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte begrüßen dürfen. Gemeinsam mit dem Landkreis Regen und dem Freistaat Bayern bringen Sie damit zum Ausdruck, dass auch Sie das bürgerschaftliche Engagement anerkennen und unterstützen wollen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Infos für Akzeptanzpartner.

Den Akzeptanzpartnervertrag finden Sie hier:


Wo kann ich die Ehrenamtskarte einsetzen?

Wo kann ich die Ehrenamtskarte einsetzen?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist bayernweit bei allen Akzeptanzstellen in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten einsetzbar.
Welche das sind, sehen Sie hier: www.ehrenamtskarte.bayern.de

Wir sind stetig bemüht, neue Akzeptanzpartner zu gewinnen.

Die jeweils aktuellen Akzeptanzpartner im Landkreis Regen finden Sie hier:


Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?

Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?

Die Bayerische Ehrenamtskarte (blau) ist drei Jahre gültig. Die Gültigkeit ist auf der Karte eingetragen. Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann die Karte neu beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch.

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbefristet gültig.

Ehrenamtskarten sind nur zusammen mit einem gültigen Personalausweis/Reisepass gültig und sind somit nicht auf andere Personen übertragbar.


Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen?

Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen?

Ehrenamtlich tätige Personen, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden jährlich leisten und die dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinaus geht,
  • im Landkreis Regen wohnen

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die im Landkreis Regen wohnen und

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.