Asylbewerber

Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz :

Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?
Leistungsberechtigt sind beispielsweise Ausländer, die nach Deutschland eingereist sind und sich im Asylverfahren (Entscheidung über den Asylantrag) befinden. Daneben haben Ausländer, die im Asylverfahren als Asylberechtigte abgelehnt wurden, aber weiterhin in Deutschland bleiben können, da ein Ausreisehindernis besteht, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.

Was für Leistungen werden gewährt? Sichergestellt werden Unterkunft, Heizung, Ernährung und Bekleidung, einschließlich Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, Gesundheits- und Körperpflegemittel. Diese Hilfen werden grundsätzlich als Sachleistung gewährt. Dazu gibt es ein monatliches Taschengeld. Bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt werden die notwendigen Kosten getragen.

Gesetzliche Grundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hinweisblatt zum Datenschutz bei Anträgen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

BayernPortal

 

Meldung vom: 30.11.2023