
Blumen bestellen und abholen ist am Valentinstag, 14. Februar, erlaubt
Alle Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, dürfen am Valentinstag, Sonntag, 14. Februar, in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr zum Zwecke der Abgabe von Blumen geöffnet sein. Da die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen unberührt bleiben und zu beachten sind, ist so nur die Abholung oder Auslieferung vorbestellter Blumen zulässig.