Auch Kartenführerscheine müssen umgetauscht werden

Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen nun getauscht werden

Regen. Seit Januar 2026 müssen auch Kartenführerscheine umgetauscht werden. Betroffen sind jene, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Diese müssen bis spätestens 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 sollten bereits umgetauscht sein. Wer die Frist verpasst hat, sollte dies schnell nachholen, um Bußgelder bei Verkehrskontrollen zu vermeiden.  Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Regen informiert, dass der Umtausch ohne persönlichen Besuch möglich ist. Bürger können sich den Gang zur Behörde, Terminvereinbarungen und Wartezeiten sparen. Der Umtausch-Antrag lässt sich online auf der Homepage (https://www.landkreis-regen.de/umtausch-eu-fuehrerschein) des Landratsamts Regen ausfüllen. Der ausgedruckte Antrag wird dann an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Beizufügen sind ein biometrisches Passbild, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und der alte Führerschein im Original. Der alte Führerschein kommt mit einem Übergangsstempel und der Rechnung zurück und kann vorübergehend weiter genutzt werden. Der neue Führerschein wird direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt. Die Umtauschgebühr beträgt 33 Euro. Wichtig: Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen, besonders kurz vor der Frist am 19. Januar ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Meldung vom: 09.06.2026