Aufstallungspflicht gilt weiter

Geflügelgrippe bedrohft die Tiere im Landkreis Regen, deswegen muss das Federvieh im Stall bleiben

Regen. Die Verantwortlichen aus dem Landratsamt Regen weisen aufgrund zahlreicher Rückfragen von Geflügelhaltern darauf hin, dass die Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis weiter gilt. Das Geschehen hat seit Ende Februar einen zweiten Höhepunkt an Meldungen von Ausbrüchen bei Geflügel und Fällen bei Wildvögeln erreicht (zurzeit überwiegend bei Schwänen und Gänsen; www.fli.de). Mittlerweile hat das Ausmaß der aktuellen Epidemie in Deutschland die letzte von 2016/2017 überschritten. Ein Ende der Aufstallungspflicht ist daher nicht vorhersehbar. Die Geflügelhalter werden aber bei einer Änderung umgehend über die Presse und das Internet informiert.

Meldung vom: 26.03.2021