Aufstallungspflicht rückt näher

Diese glücklichen Hühner können bald wieder den Freilauf genießen. Foto: Langer

Hohes Geflügelpestrisiko – Schutzvorschriften für alle Geflügelhalter erlassen

Hühner sollten so gehalten werden, dass sie keinen Kontakt zu anderem Geflügel haben. Vor allem sollten sie keine Berührungspunkte zu Vögeln haben. Foto: Langer/Landkreis Regen

Hühner sollten so gehalten werden, dass sie keinen Kontakt zu anderem Geflügel haben. Vor allem sollten sie keine Berührungspunkte zu Vögeln haben. Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen. Das Risiko des Eintrags der hochpathogenen Influenza (HPAI) in Hausgeflügelhaltungen ist hoch. Dies ist das Ergebnis der aktuellen Risikobewertungen der zuständigen Bundes- und Landesbehörden. Es ist davon auszugehen, dass der Erreger Subtyp H5 aktuell bei Wildgeflügel in Deutschland und auch Bayern flächendeckend verbreitet ist. Dies gilt unabhängig von der aktuellen noch niedrigen Zahl nachgewiesener Fälle. Am 1. Dezember wurde der Erreger in einer Kleinhaltung im Landkreis Erding festgestellt. In diesem Gebiet erfolgte in diesem Herbst noch kein Nachweis bei Wildvögeln und der Betrieb liegt auch nicht in einer gewässernahen Risikozone. Trotzdem ist von einem Eintrag durch Wildvögel auszugehen.

„Die Lage ist ernst, da sich das Seuchengeschehen vom Zugvogelflug entkoppelt haben dürfte“, sagt Dr. Stefan Wechsler, der Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Regen. Er appelliert an alle Geflügelhalter im Landkreis Regen: „Beachten Sie die Schutzvorschriften, sichern Sie Ihre Haltung insbesondere gegen unbefugten Zutritt, verwenden Sie eigene Schutzkleidung inklusive Schuhe für die Versorgung Ihrer Tiere und verhalten Sie sich so, dass das Risiko eines Eintrags des Erregers in Ihren Bestand minimiert wird. Im Seuchenfall gibt es zu einer Keulung auch von Kleinstbeständen leider keine Alternative.“

Eine Aufstallungsverpflichtung für den Landkreis wurde noch nicht erlassen, doch laut Dr. Wechsler ist es jetzt für alle Halter sinnvoll und wichtig, den möglichen Kontakt ihrer Tiere zu Wildgeflügel zu verhindern und die Haltung, soweit möglich mit einem überdachten zur Seite gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehenen Unterstand auf ein Aufstallungsgebot vorzubereiten. „Da das Überleben des Erregers durch die kühlen Temperaturen und die niedrige UV-Strahlung begünstigt werden, ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Situation in der kalten Jahreszeit entspannt“, so Dr. Wechsler weiter.

Neben den angesprochenen Hygienemaßnahmen umfasst die Allgemeinverfügung auch ein für die Allgemeinheit geltendes Verbot der Fütterung von verschiedenen Arten empfänglicher Vögel. Eine praktische Bedeutung hat dies im Landkreis Regen insbesondere bei Wassergeflügel wie Gänsen und Enten. Dr. Wechsler ist es in diesem Zusammenhang wichtig, zu betonen, „dass die private Fütterung von Singvögeln nicht verboten ist.“

Ergänzend gelten ein Markt- und Ausstellungsverbot für Geflügel (ausgenommen Tauben) und eine Untersuchungspflicht für Geflügel im Handel.

Abschließend appelliert der Amtstierarzt an die gesamte Bevölkerung, auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln dem Veterinäramt zur weiteren Abklärung mitzuteilen. Er weist daraufhin, dass „der aktuell kursierende Virussubtyp H5 stellt nach bisheriger Kenntnis keine Gefahr für den Menschen darstellt. Ein direkter Kontakt mit totem Wildgeflügel sollte jedoch immer unterbleiben.“

Informationen zum Wortlaut der Allgemeinverfügung und zur Umsetzung in Kleingeflügelhaltungen finden Tierhalter über die Internetseite des Landratsamtes (www.landkreis-regen.de). Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes den Geflügelhaltern und der Bevölkerung zur Verfügung (Tel. 09921-6010).

Meldung vom: 10.12.2021